KREIS CUXHAVEN. Es war nur eine kurze Stippvisite zum Leben ohne besondere Maßnahmen: Ab Mittwoch gilt im Kreis Cuxhaven wieder die 3-G-Regel.
Grund ist die andauernde Inzidenz über der 50er-Marke. Am Montag liegt der Cuxland-Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei 59,3. Seit Mittwoch – und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (ohne Sonntag) – ist die 50er-Schallmauer überschritten.
46 neue Corona-Fälle im Kreis Cuxhaven
Der Landkreis meldet am Montag 46 Neuinfektionen. Die Fälle kommen aus der Stadt Geestland (15), der Samtgemeinde Land Hadeln (8), den Gemeinden Loxstedt und Beverstedt (je 7), der Gemeinde Schiffdorf (6), der Gemeinde Wurster Nordseeküste (2) sowie der Stadt Cuxhaven und der Samtgemeinde Hemmoor (je 1). Weil eine Infektionen aus Hagen einem anderen Ort zugeordnet wurde, tauchen in der Statistik 47 Fälle auf.
Auch am Wochenende habe sich die Lage nach Angaben des Landkreises nicht beruhigt. Ein Familien-Cluster im Südkreis sei weiterhin aktiv und führe dazu, dass auch einige Schulen und Kitas betroffen sind. Laut Landrat Kai-Uwe Bielefeld gestalte sich die Lage im Landkreis „nach wie vor diffus“.
Neue Allgemeinverfügung für das Cuxland
Deshalb erließ der Landkreis am Montag eine neue Allgemeinverfügung. Nachdem für eine knappe Woche keine besonderen Regelungen neben den Abstands- und Hygienemaßnahmen galten, herrscht ab Mittwoch wieder die 3-G-Regel im Kreis Cuxhaven.
„Mir ist bewusst, dass das erneute Ausrufen der Allgemeinverfügung wieder zu gewissen Einschränkungen für Ungeimpfte in einigen Bereichen des täglichen Lebens führt“, bedauert Landrat Bielefeld. „Umso wichtiger ist es, dass wir uns alle an die nun geltenden Regeln halten, damit wir es gemeinsam schaffen, die Inzidenz im Landkreis wieder unter die Grenze von 50 zu steuern, um die bis Dienstag noch möglichen Freiheiten schnell wiederzuerlangen.“
Das bedeutet die 3-G-Regel
In Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden und in Discotheken und Clubs gilt grundsätzlich der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen. Dies gilt ab Mittwoch auch wieder für deutlich mehr Bereiche.
So müssen ebenfalls in allen Gaststätten und Restaurants, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich.
