Am Freitag tritt in Bremerhaven die 30. Corona-Verordnung des Landes Bremen in Kraft. Neu ist dann, dass die FFP2-Maskenpflichtnicht nur im ÖPNV gilt.
Schüler sind ausgenommen
Neu ist auch, dass die FFP2-Maskenpflicht (ab 16 Jahre), die bereits im öffentlichen Nahverkehr gilt, auf den Einzelhandel und Veranstaltungen ausgeweitet wird. Außerdem gilt ab dem 21. Januar in allen Gebäuden und Einrichtungen des Magistrats eine FFP2-Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
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